Barrierefreiheitsoptimierung

Deine Website
für jeden zugänglich

Mit dem neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab dem 28. Juni 2025 verpflichtend wird, steht Vielfalt im Internet im Mittelpunkt – und wir machen Deine Website fit für alle Nutzer. Ob eCommerce oder Kontaktaufnahme: Wir sorgen dafür, dass Deine Online-Dienste barrierefrei und für jeden zugänglich werden. So vermeidest Du nicht nur rechtliche Risiken, sondern zeigst auch, dass Du jeden Besucher ernst nimmst. Mit uns wird Deine Website zukunftssicher, inklusiv und ein echter Mehrwert für alle. Lass uns gemeinsam die digitale Welt offener machen!
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Die Vorteile einer
barrierefreien Website

Eine barrierefreie WordPress-Website bietet viele Vorteile. Das BFSG fördert nicht nur die Inklusion, sondern erhöht die Benutzerfreundlichkeit und Reichweite. Sie zeigt, dass du deine Besucher schätzt und ihre Bedürfnisse ernst nimmst. Zudem verbessert eine barrierefreie Website das Suchmaschinen-Ranking und stärkt das positive Image und die Glaubwürdigkeit deiner Marke.
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Besseres Nutzererlebnis für alle

Eine barrierefreie Website macht es allen Nutzern leichter, Infos zu finden. Das stärkt nicht nur die Kundenbindung, sondern poliert auch dein Markenimage auf.

02

Rechtlich abgesichert

Halte dich an die gesetzlichen Vorgaben und vermeide rechtliche Probleme. So minimierst du Risiken und bleibst auf der sicheren Seite.

03

Zielgruppe vergrößert sich

Es gibt in Deutschland rund 7 Millionen Menschen mit Behinderungen. Mach deine Website barrierefrei und erreiche mehr Menschen – das steigert auch deine Konversionen.

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Verbessertes Ranking in den Suchmaschinen

Suchmaschinen lieben zugängliche Websites! Mit klaren Strukturen, sauberem HTML und Alternativtexten für Bilder klettert deine Seite im Ranking ganz nach oben.

Was ist das BFSG
und worauf kommt es an?

Seit dem 31.12.2005 verlangt die BITV, dass Behörden ihre Online-Angebote barrierefrei gestalten. Mit dem EAA und BFSG müssen auch Unternehmen in der EU ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. So wird sichergestellt, dass alle Menschen, auch mit Behinderungen, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten und Diensten haben.

Wer fällt unter das BFSG?

Ab Juni 2025 gilt das BFSG für alle, die digitale Produkte und Dienstleistungen anbieten, wie Websites, Online-Shops und Apps. Ziel ist barrierefreier Zugang für alle Nutzer, auch Menschen mit Behinderung.

Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Anforderungen ausgenommen, um sie nicht zu belasten. Dennoch lohnt sich Barrierefreiheit für sie, um Reichweite und Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen.

B2B-Unternehmen sind derzeit von den strengen Anforderungen ausgenommen, aber auch hier lohnt sich Barrierefreiheit. Es erhöht die Nutzerzufriedenheit und -bindung und bereitet auf mögliche Gesetzesänderungen vor.

BFSG - Der Unterschied bei B2B und B2C

Websites, die sich an Verbraucher und Endkunden richten, müssen den Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) entsprechen. Für B2C-Unternehmen bedeutet dies, dass Barrierefreiheit ein absolutes Muss ist.

Für B2B-Unternehmen ist die Situation noch unklar. Ihr müsst derzeit nicht unbedingt die strengen Anforderungen des BFSG erfüllen. Trotzdem sollte man darüber nachdenken, seine Webseiten barrierefrei zu gestalten, da sich die gesetzlichen Bestimmungen schnell ändern können und Barrierefreiheit auch hier ein entscheidender Vorteil sein kann.

Konsequenzen bei Missachtung

Die Missachtung des BFSG kann schwerwiegende Folgen haben. Bei festgestellten Verstößen fordern Marktüberwachungsbehörden die Beseitigung der Mängel. Wird dies nicht durchgeführt, kann der Betrieb der Webseite untersagt werden. Es drohen Bußgelder von bis zu 100.000 Euro.

Es wäre fahrlässig zu hoffen, bei stichprobenartigen Kontrollen nicht erwischt zu werden. Staatliche Behörden und Nutzer überwachen die Einhaltung der Barrierefreiheit. Das BFSG bietet Mitbewerbern die Möglichkeit, Konkurrenten durch Abmahnungen und Unterlassungsklagen zu beeinträchtigen.

Deadline: 28. Juni 2025

Das BFSG wurde 2021 verkündet und gilt ab dem 28. Juni 2025. Bis dahin müssen betroffene Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei umsetzen. Das Thema sollte nicht aufgeschoben werden, da ein BFSG-konformes Projekt aufwändig sein kann. Beginne frühzeitig mit den Anpassungen, um die Frist einzuhalten.

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Wichtige Aspekte
der Barrierefreiheit

Um eine Website barrierefrei zu gestalten, ist es von entscheidender Bedeutung, eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen, die sicherstellen, dass alle Nutzer – unabhängig von ihren physischen, sensorischen, kognitiven oder technischen Fähigkeiten – gleichberechtigten Zugang zu den Inhalten und Funktionen der Website haben. Dies umfasst nicht nur die Implementierung technischer Lösungen, sondern auch die Anwendung von Best Practices im Design und in der Entwicklung.

01. Texte und Inhalte

Klare und einfache Sprache bedeutet, dass Texte leicht verständlich sind. Lange Sätze und Fachbegriffe werden vermieden. Alt-Texte beschreiben Bilder für Screenreader-Nutzer. Leichte Sprache erleichtert Menschen mit Einschränkungen das Verstehen.

02. Navigation

Eine logische Navigation macht die Website übersichtlich und einfach bedienbar. Sie bleibt auf allen Seiten gleich. ARIA-Attribute verbessern die Zugänglichkeit und erleichtern Menschen mit Behinderungen die Nutzung interaktiver Elemente.

03. Bilder & Videos

Alt-Texte beschreiben den Inhalt von Bildern und helfen besonders Nutzern mit Screenreader. Untertitel und Audiobeschreibungen machen Videos für Menschen mit Hör- oder Sehbehinderungen zugänglich: Untertitel geben das Gesprochene schriftlich wieder, Audiobeschreibungen erklären wichtige visuelle Inhalte.

04. Formulare

Klare Beschriftungen für Formulare helfen Nutzern, die richtigen Informationen einzugeben. Prägnante Labels machen Eingabefelder verständlich. Alle Formulare sollten zudem komplett per Tastatur bedienbar sein – wichtig für alle, die keine Maus nutzen können.

05. Farben & Kontraste

Ausreichende Farbkontraste sorgen dafür, dass Texte und Inhalte gut lesbar sind – auch für Menschen mit Sehbehinderungen. Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund sollte immer hoch genug sein. Farben sollten nie als einzige Informationsquelle dienen, da sie für Menschen mit Farbsehschwäche schwer erkennbar sein können.

06. Interaktive Elemente

Alle interaktiven Elemente wie Schaltflächen und Links sollten vollständig mit der Tastatur bedienbar sein – wichtig für Nutzer ohne Maus. ARIA-Attribute machen diese Elemente auch für Screenreader zugänglich, sodass wirklich alle Nutzer sie verwenden können.

07. Responsive Design

Responsives Design sorgt dafür, dass die Website auf allen Geräten – ob Desktop, Tablet oder Smartphone – optimal funktioniert. Sie passt sich automatisch an jede Bildschirmgröße an. Wichtig ist, die Website auf verschiedenen Geräten zu testen, damit sie überall gut aussieht und nutzbar bleibt.

08. Technische Anforderungen

Die WCAG-Standards helfen, Websites barrierefrei zu gestalten. Sie geben Richtlinien, wie Inhalte und Funktionen für alle zugänglich gemacht werden. Valides HTML und CSS sorgen dafür, dass die Website korrekt angezeigt wird und für jeden nutzbar ist.

09. Regelmäßige Überprüfung

Eine regelmäßige Überprüfung der Website auf Barrierefreiheit ist wichtig, um sicherzustellen, dass sie den aktuellen Standards entspricht. Durch regelmäßige Tests können Probleme frühzeitig erkannt und behoben werden.

Was unsere Kunden fragen: