Aktualisiert am 08.10.2026: Die zeitliche und rechtliche Einordnung des BFSG wurde korrigiert. Der ursprüngliche Veröffentlichungstermin bleibt erhalten.
Die digitale Welt gehört allen. Seit dem 28. Juni 2025 gelten die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Nicht jede Website fällt darunter. Zugängliche Gestaltung hilft unabhängig davon, mehr Menschen die Nutzung deiner Website zu ermöglichen.
Inklusion beginnt mit gutem Design
Eine barrierefreie Webseite öffnet Türen für Menschen mit Seh-, Hör- oder Bewegungsbeeinträchtigungen. Wir orientieren uns an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) und nationalen Standards, um ein Erlebnis zu schaffen, das alle einschließt. Die entscheidenden Elemente sind:
- Zugänglichkeit: Inhalte sind für Nutzer mit eingeschränkten Sinnen leicht erfassbar.
- Einfache Steuerung: Alle Funktionen sind ohne besondere körperliche Anforderungen nutzbar.
- Verständliche Struktur: Texte und Interaktionen sind klar und nachvollziehbar gestaltet.
- Kompatibilität: Deine Seite läuft stabil auf jedem Gerät und mit Hilfsmitteln wie Screenreadern.
Das Ergebnis? Eine Plattform, die langfristig überzeugt und jeden willkommen heißt.
Barrierefreiheit: Dein Vorteil im Fokus
Diese Maßnahme bringt dir mehr als nur gesetzliche Sicherheit:
- Anforderungen erfüllen
Prüfe den Anwendungsbereich des BFSG und setze die für dein Angebot geltenden Anforderungen um. - Neue Kunden gewinnen
Mit über einer Milliarde Menschen weltweit, die eine Behinderung haben, erweiterst du dein Publikum erheblich. - Bessere Nutzerfreude
Klare Strukturen und intuitive Bedienung steigern das Erlebnis für alle Besucher. - Ranking-Rakete
Suchmaschinen belohnen zugängliche Seiten mit validem HTML und Beschreibungstexten für Bilder.
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG): Was ändert sich?
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 um. Es betrifft bestimmte Produkte und Dienstleistungen, darunter Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr für Verbraucher. Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen, sind nach § 3 Absatz 3 ausgenommen. Ob dein Angebot erfasst wird, muss anhand des konkreten Falls geprüft werden. Einen Überblick gibt die Bundesfachstelle Barrierefreiheit.
So machen wir deine Seite inklusiv
Mit unserer Expertise gestalten wir deine digitale Präsenz barrierefrei:
- Individuelle Analyse: Wir checken deine Seite und schlagen konkrete Verbesserungen vor.
- Optimale Farbgebung: Tools wie WebAIM sorgen für ausreichenden Kontrast.
- Beschreibende Elemente: Bilder erhalten Texte für Screenreader und Suchmaschinen.
- Tastaturzugang: Navigation ohne Maus wird gewährleistet.
- Inklusive Dokumente: Auch PDFs werden barrierefrei erstellt.
- Schulungen: Lerne mit uns, Inklusion langfristig zu sichern.
Die Risiken übersehen? Nicht ratsam!
Für Angebote im Anwendungsbereich des BFSG können Verstöße rechtliche Folgen haben. Prüfe zuerst, welche Anforderungen für dein Angebot tatsächlich gelten.
Die Lichtseite: Barrierefreiheit zahlt sich aus
- Stärkeres Ranking: Klare Strukturen und Alt-Texte pushen deine Sichtbarkeit.
- Größere Reichweite: In Deutschland leben 7,5 Millionen Menschen mit Schwerbehinderung. Eine zugängliche Website erreicht auch diese große Zielgruppe.
- Markenstärke: Inklusion fördert Loyalität und Image.
- Rechtlicher Frieden: Einhaltung schützt vor Klagen.
Und: Auch Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen (z. B. Verletzung) oder schwierigen Situationen (lauter Raum) profitieren. Eine barrierefreie Seite verbessert die Nutzerfreundlichkeit für alle und kann damit einen Wettbewerbsvorteil schaffen.
Teste jetzt deinen Stand!
Eine zugängliche Website braucht Fachwissen. Automatische Tests müssen durch manuelle Prüfungen ergänzt werden. Ein Prüfbericht dokumentiert Befunde und Verbesserungen; er ersetzt keine rechtliche Einzelfallprüfung.